FAQ Neu-See-Land

Sie haben Fragen zum Bauvorhaben? Wir haben die wichtigsten Antworten!

Der Gesamtkaufpreis setzt sich zusammen aus dem Grundstückspreis (inkl. Erschließung nach §§ 127 ff. BauGB), dem Kanalanschlussbeitrag, den Kanalanschlusskosten und dem Hausanschlusspaket.

In diesem Gebiet sind keine Geschossigkeiten vorgeschrieben. Stattdessen sind Höhen angegeben, an die man sich halten muss. Diese sind in den textlichen Festsetzungen beschrieben. Sie sind je nach Gebiet und gewählter Dachform unterschiedlich.

Innerhalb der ersten zwei Jahre ab Beurkundung des Kaufvertrages müssen Sie mit der Bebauung beginnen. In den darauf folgenden drei Jahren muss der Bau fertig gestellt werden. Hierdurch möchten wir sicherstellen, dass das Wohngebiet in einem absehbaren Zeitraum vollständig entwickelt wird.

Bei der Fassadengestaltung gibt es ebenfalls Festsetzungen in den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 47/Goch. So sind beispielsweise Klinker, nicht lasierte Ziegelsteinarten, Putz und Glas zulässig, Holz und Metall aber nur untergeordnet. Kunststoffe, keramische Materialien und Mauerwerksimitate sind dagegen nicht erlaubt.

Die Baustraße wird fertig ausgebaut, sobald rund 75% der Grundstücke bebaut sind.

Um genau das zu vermeiden, werden die Grundstücke um 60 cm gegenüber dem Niveau des Fußgängerweges erhöht. Die Grundstücksgrenzen werden mit L-Steinen befestigt. Hierdurch brauchen Sie lediglich eine Hecke von rund 1,30 m Höhe anlegen. Von Ihrem Grundstück aus können Sie dadurch bequem darüber hinweg auf den See blicken, ohne dass jemand Ihr Grundstück einsehen kann.

Sie haben die freie Wahl, mit wem Sie zusammenarbeiten wollen. Wir verkaufen direkt an Sie als Endkunden und haben keine Bindung an Architekten und/oder Bauträger.

Für diese Gebäude wurde noch keine Nutzungsmöglichkeit erarbeitet. Es ist denkbar, dass hier Cafés oder ähnliches entstehen.

Die Pflege der Anlagen ist städtische Aufgabe und bereits im Kaufpreis enthalten.

Für detaillierte Auskünfte lesen Sie bitte die textlichen Festsetzungen zu den jeweiligen Gebieten. Auch Ihr Architekt, soweit Sie bereits einen haben, kann Ihnen sämtliche Fragen zur Bebaubarkeit beantworten. Mit allen weiteren Fragen können Sie sich an uns wenden. Bitte sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.